Bei Arbeits- oder Wegeunfällen oder wenn Patienten an einer Berufskrankheit leiden ist die Berufsgenossenschaft (BG) als Kostenträger für die medizinische Rehabilitation zuständig.
In der REHA VITA haben Sie als BG-Patient zwei Möglichkeiten eine medizinische Rehabilitation durchzuführen: die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) oder die Ambulante muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR).
Unser gemeinsames Ziel:
Ihre Lebensqualität verbessern.
Für eine gesunde Zukunft!
Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
Ist nach einem Arbeits- oder Wegeunfall erkennbar, dass eine Physiotherapeutische Behandlung auf Rezept-Basis nicht ausreicht, wird eine EAP von Ihrem D-Arzt oder Chirurgen verordnet.
Wie wir behandeln
Arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR)
Eine arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR) richtet sich u.a. an Patienten, bei denen eine stufenweise Wiedereingliederung oder Arbeitsbelastungsprobe (ABE) aus organisatorischen Gründe beim Arbeitgeber nicht möglich ist (z.B. durch Montagetätigkeit) sowie an Patienten mit körperlich schwerer, einseitig monotoner oder koordinativ beanspruchender Tätigkeit im Bereich der verletzten Körperregion.
Die ABMR wird vom D-Arzt, vom Facharzt der Rehabilitationsklinik oder der Berufsgenossenschaft (BG) verordnet.